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Hier sind diejenigen Fragen gesammelt, die sich auf die anderen COVID-19-Verordnungen zu ihrem jeweiligen Zeitpunkt beziehen. 

Hier sind diejenigen Fragen gesammelt, die sich auf die anderen COVID-19-Verordnungen zu ihrem jeweiligen Zeitpunkt beziehen. 

Proben im Freien trotz Lockdown? [22.2.2021]

Dürfen Chöre trotz Lockdowns im Freien, mit Abstand und ohne Masken, proben?

Antwort ChVÖ:

Aufgrund der derzeit geltenden Regelungen fallen Chorproben unter Veranstaltungen, die - mit wenigen Ausnahmen wie zB für Berufschöre - untersagt sind. Die Verordnung unterscheidet nicht zwischen Veranstaltungen im Freien oder in Räumen, sodass Chorproben im Freien leider nicht gestattet sind.

Chorproben und Auftritte mit COVID-19 Testnachweisen/Impfnachweisen? [8.2.2021]

Kann man Proben und Auftritte von Chören nicht - wie es derzeit in den Geschäften gemacht wird - mit Testnachweisen und/oder Impfnachweisen durchführen?

Antwort ChVÖ:

Nach Blick in die derzeit geltende 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist es leider nicht möglich, Chorproben abzuhalten. Chorproben und Auftritte fallen unter den Begriff Veranstaltungen, die untersagt sind. Die Zutrittsmöglichkeiten zu Geschäften mit Test sind eine Spezialregelung für Geschäfte mit Kundenbetrieb.

Wir sind aber gerade dabei, mit der Politik die Probenmöglichkeit mit Eintrittstest zu erörtern.

Dürfen Covid-19-Genesene wieder im Chor singen? [16.12.2020]

Wenn ein Chor aus Mitwirkenden besteht, die ihre Covid-Erkrankung überstanden haben, dürfte so ein Chor dann jetzt wieder proben und auftreten?

Antwort ChVÖ:

Nein, weil die derzeitige Verordnung die Untersagung von Veranstaltungen generell vorsieht, unabhängig davon, ob Menschen gesund oder genesen sind.

Covid-Testung vor Chorprobe? [5.12.2020]

Mein Chor würde gerne proben und sich für eine Messe vorbereiten. Wir sind schon fix gebucht und denken, dass wir uns davor auf Corona testen lassen und den Tag nur mit negativ getesteten ChorsängerInnen verbringen. Ist das möglich?

Antwort ChVÖ:

Aufgrund der derzeit geltenden Verordnung ist jede Form von Proben untersagt, sofern es sich nicht um einen professionellen Chor (mit beruflichen ChorsängerInnen) handelt.

Was versteht man unter einem semi-professionellen bzw. professionellen Chor? [23.10.2020]

Ab wann ist ein Chor semi-professionell bzw. professionell?

Antwort ChVÖ:

Unter semiprofessionellen Chören werden Chöre verstanden, die in professionellen Konzerthäusern integriert sind und/oder regelmäßig von professionellen Veranstaltern engagiert werden. Es kommt also auf die Einbindung in einen professionellen Kulturbetrieb an.

Singen in der Schule nur mit Maske? [30.9.2020]

Wenn das Thema „Singen in der Schule“ weiterverfolgt wird, dann muss die erste Tätigkeit das Einsetzen für ein Schulsingen ohne Mundschutz sein! Warum lassen kompetente ChorleiterInnen, StimmbildnerInnen, MusiklehrerInnen österreichweit zu, dass Kinder in der Schule mit Mundschutz singen müssen?

Antwort ChVÖ:

Der Chorverband Österreich wird natürlich weiterhin das Singen in der Schule thematisieren. Leider ist das Singen mit Mundschutz in den Schulen eine Vorgabe des Bildungsministeriums, über die wir nicht glücklich sind. Aber wir hoffen, dass dies nicht allzu lange vorgeschrieben sein wird. Singen wir mit Freude und Vernunft!

COVID-19-Verordnung auch für Chöre, die kein Verein sind? [28.9.2020]

Gilt die Auskunft, dass die 10-Personen-Beschränkung nicht für Chorproben gilt, auch für Chöre, die kein Verein und kein eingetragener Chor sind?

Antwort ChVÖ:

Es kommt nicht darauf an, in welcher Rechtsform der Chor existiert. In den Regelungen des Sozialministeriums ist von geplanten Zusammenkünften die Rede. Somit gilt diese Auskunft für alle Chöre.

Fragen zu Chorproben mit Kinnvisieren: [24.9.2020]

Um eine Spuckschutz zu erzielen, müssen ja die Augen nicht bedeckt werden. Einige unserer Sängerinnen und Sänger würden daher die kleinen Kinnvisiere, die nur Mund und Nase abdecken, für das Singen bevorzugen. Wie sieht das der Chorverband?

Antwort ChVÖ:

Wir empfehlen in diesem Zusammenhang das, was das Sozialministerium vorgibt: Auf der Website steht, dass Gesichtsvisiere verwendet werden dürfen, aber diese müssen die Mund-Nasen-Augen-Kinnpartie von vorne und jeweils seitlich abdecken. Somit sind die kleinen Kinnvisiere zu wenig.

Konzert ohne feste Sitzplätze: [23.9.2020]

Was ist mit Konzerten (Chor oder Orchester), wenn ich keine festen Sitzplätze, also freie Platzwahl habe: wie viele Zuhörer darf ich also „hereinlassen“?

Antwort ChVÖ:

Die 10-Personen-Begrenzung kann unter Umständen für Konzerte gelten, aber sie gelten nicht für jedes Konzert. Daher ist unbedingt die Seite des Sozialministeriums zu Rate zu ziehen. Ob freie Platzwahl als Konzert mit zugewiesenen Sitzplätzen gilt, sollte bei der örtlichen Behörde erfragt werden.

Chorprobe mit MNS? [22.9.2020]

Da die Corona-Ampel der Bundesregierung die ihr zugedachte Aufgabe derzeit nicht erfüllt, da kaum eindeutige Maßnahmen für die einzelnen Ampelfarben vom zuständigen Ministerium festgelegt wurden und diese für den Kulturbereich erst wieder nicht in Geltung stehen, möchte ich nachfragen, wie es um die Empfehlungen des Chorverbandes Österreich zur Corona-Ampel steht. Unser hauptsächliches Anliegen betrifft das Tragen eines MNS während der gesamten Probe, also auch während des Singens. Ist das bei oranger Ampelfarbe wirklich unerlässlich?

Antwort ChVÖ:

Die Empfehlungen des ChVÖ zur Corona-Ampel wurden nach Diskussionen und in Gesprächen mit ExpertInnen entwickelt. Ausgehend von der Intention, dass wir Singen im Chor ermöglichen wollen aber alle gebotene Vorsicht walten lassen müssen, wurden die konkreten Empfehlungen je Ampelfarbe formuliert. Da bisher keine behördlichen Regelungen etwas Widersprüchliches vorschreiben, gelten unsere Empfehlungen derzeit weiterhin. Sollten neue behördliche Vorgaben kommen, werden wir unsere Empfehlungen allenfalls adaptieren.

Empfehlungen bindend? [22.9.2020]

In den Überschriften der Unterlagen des Chorverband Österreich steht jeweils „Empfehlung“. Ist das dann rechtlich bindend?

Antwort ChVÖ:

Der Chorverband Österreich hat Empfehlungen veröffentlicht, die rechtlich nicht bindend sind, aber eine Hilfestellung zur Umsetzung der verpflichtenden Vorgaben der Behörden geben.

Konsequenzen Chorleiter bzw. Hygienebeauftragter? [22.9.2020]

Was bedeutet „nachweisliche Einhaltung der Vorschriften“? Was passiert, wenn man dies nicht ausreichend nachweisen kann?

Antwort ChVÖ:

Nachweislich bedeutet, dass im Falle einer Nachfrage durch die Behörde nachgewiesen werden kann, dass alle Vorgaben eingehalten wurden. Dies kann etwa durch ein schriftliches Hygienekonzept erfolgen. Alle Handlungen, die der Behörde zeigen, dass Sie die Vorgaben eingehalten haben, sind relevant. Falls der Nachweis nicht gelingt, kann die Behörde Strafen aussprechen, wenn gegen Vorschriften verstoßen wurde.

COVID-19 & Jahreshauptversammlung: [21.9.2020]

Was bedeutet Ihre Mitteilung auf der Homepage („Die […] Beschränkung auf 10 Personen gilt nicht für Chorproben oder Chorkonzerte. Die bestehenden Gesetze und Verordnungen zu Veranstaltungen sind weiterhin zu berücksichtigen.“) für die Abhaltung einer Jahreshauptversammlung?

Antwort ChVÖ:

Bezüglich der Jahreshauptversammlung weisen wir darauf hin, dass eine Jahreshauptversammlung als eine Veranstaltung mit zugewiesenen Plätzen gilt, sodass indoor eine Personenanzahl von derzeit 1.500 möglich ist. Bei einer Anzahl von mehr als 250 Personen ist allerdings eine behördliche Genehmigung notwendig.

Definition Kontaktperson im Chorkontext: [21.9.2020]

Wie schaut es mit der Definition der Kontaktpersonen aus im Chorkontext? Sind die ChorsängerInnen, die gemeinsam eine Chorprobe besucht haben, automatisch alle Kontaktpersonen der Gruppe 1?

Antwort ChVÖ:

Die behördlichen Vorgaben bzw. Vorschriften bezüglich Kontaktperson sind auch auf Chöre anzuwenden. Laut dem Dokument „Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung“ sind Personen, die unabhängig von der Entfernung mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen ausgesetzt waren (z.B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen), als Kontaktpersonen Kategorie I einzustufen, unabhängig davon, ob Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos umgesetzt worden sind.

Chorproben als private Zusammenkunft? [18.9.2020]

Betrifft die Beschränkung der Personenanzahl bei privaten Zusammenkünften auf 10 Personen auch Chorproben, auch wenn diese exakt nach den Empfehlungen des Chorverbandes mit Covid-Beauftragten durchgeführt werden? 

Antwort ChVÖ:  

Auskunft der Pressesprecherin der Staatssekretärin für Kunst und Kultur:
Die ab 21.09.2020 geltende Beschränkung auf 10 Personen gilt nicht für Chorproben oder Chorkonzerte. Die bestehenden Gesetze und Verordnungen zu Veranstaltungen sind weiterhin zu berücksichtigen.

Frage zur Probentätigkeit in geschlossenen Räumen: [17.9.2020]

Ich ersuche um aktuelle Information bezüglich Abhaltung von Chorproben in geschlossenen Räumen. Was müssen wir beachten bzw. berücksichtigen?

Antwort ChVÖ:

Sämtliche Empfehlungen des Chorverband Österreich für Chorproben finden Sie gesammelt auf unserer Website: chorverband.at

Verantwortlichkeit bzw. Haftung bei Chorproben: [5.8.2020]

Wenn es einen Obmann und eine/n Chorleiter/in (musikalische Leitung) gibt, wer ist dann letztendlich in der Verantwortung? 

Antwort ChVÖ:

Die Verantwortlichkeit richtet sich natürlich nach der jeweiligen Situation, ob der Chor ein Verein ist oder nicht. Wenn der Chor ein Verein ist, sind die nach den Vereinsstatuten verantwortlichen Personen verantwortlich. Wenn der Chor kein Verein ist, ist die Person verantwortlich, die für die Organisation der Chorprobe zuständig ist. Die Haftungsthemen beruhen auf Auskünften des Gesundheitsministeriums, die sich auf die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der behördlichen Vorschriften fokussieren. Nähere Auskünfte dazu kann Ihnen vermutlich das Gesundheitsministerium erteilen.

Updates zu den bisherigen Empfehlungen des ChVÖ: [5.8.2020]

Gibt es auf Grund der aktuellen Rechtslage und teilweise auch bzgl. wieder steigender Coronazahlen irgendwelche Updates für Chorproben oder sind die bisherigen Empfehlungen weiterhin aufrecht?

Antwort ChVÖ:

Die Empfehlungen des Chorverband Österreich vom 29. Mai 2020 sind nach wie vor aufrecht, weitere Entwicklungen würden auf der Homepage kundgemacht werden.

Einsatz von HEPA-Filtern: [31.07.2020]

Da wir wieder proben wollen und nur einen großen aber schlecht belüftbaren Festsaal in einer Schule zur Verfügung haben, frage ich an, ob wir nur mit Hepafiltergeräten singen sollen.

Antwort ChVÖ:

Da wir keine Virologen sind und deswegen auch keine Empfehlung dazu aussprechen bzw. das beurteilen können, liegt die Verantwortung bei jedem selbst, welche Schutzmaßnahmen (mit Maske/Faceshield/HEPA-Filter etc.) er oder sie vornimmt.

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